German — Aus dem Niederländischen übersetzt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Handels- und Lieferbedingungen der Onderdelenbank B.V. in Schinnen.

Artikel 1.

1. Diese Handels- und Lieferbedingungen sind bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts Maastricht hinterlegt. Sie gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Vereinbarungen und Verpflichtungen, unabhängig von ihrer Bezeichnung, der Onderdelenbank B.V. in Schinnen mit Dritten, im Folgenden „Vertragspartner“ genannt, sowie für deren Durchführung und Folgen. Von diesen Bedingungen kann ausschließlich durch ein von unserer Geschäftsleitung unterzeichnetes Schreiben abgewichen werden; eine solche Abweichung gilt nur für den Auftrag, für den sie vereinbart wurde.

2. Soweit beim Vertragspartner Einkaufsbedingungen gelten, werden diese ausdrücklich ausgeschlossen; durch Annahme dieser Bedingungen verzichtet der Vertragspartner ausdrücklich auf deren Anwendung.

3. Absprachen oder Vereinbarungen mit Arbeitnehmern, Agenten oder Vertretern der Onderdelenbank B.V. sind nicht bindend, sofern sie nicht von unserer Geschäftsleitung bestätigt oder genehmigt wurden.

Artikel 2. Angebote

1. Alle unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Jedes Angebot/jeder Kostenvoranschlag ist höchstens einen Monat gültig.

2. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Annahme eines Angebots wird von der Onderdelenbank B.V. schriftlich bestätigt. Das Datum dieser Bestätigung gilt als Datum des Zustandekommens des Vertrags.

Artikel 3. Lieferzeiten

1. Unsere Liefer- und Reparaturzeiten gelten lediglich annähernd und sind niemals als verbindliche Ausschlussfristen anzusehen. Bei schriftlicher Bestätigung durch uns beginnen diese Fristen mit dem Datum dieser Bestätigung, jedoch niemals bevor der Onderdelenbank B.V. alle für die Ausführung notwendigen Angaben vorliegen.

2. Eine Überschreitung dieser Fristen, gleich aus welchem Grund, verpflichtet die Onderdelenbank B.V. niemals zum Schadensersatz, es sei denn, die Überschreitung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrerseits. Artikel 4. Preise

1. Alle Preise verstehen sich exklusive Transport und Mehrwertsteuer sowie ab Lager Schinnen.

2. Erhöhungen der Preise für Materialien, Rohstoffe, Löhne und/oder anderer Faktoren, die den Preis der Waren/Dienstleistungen mitbestimmen und die nach Abgabe des Angebots oder Abschluss des Vertrags eintreten, können von der Onderdelenbank B.V. an den Vertragspartner weiterberechnet werden. Erfolgt dies jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Zustandekommen des Vertrags, hat der Vertragspartner das Recht, den Vertrag zu kündigen, sofern die Onderdelenbank B.V. an der Erhöhung festhält.

Artikel 5. Lieferung und Versand

1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt unser Lager als Lieferort. Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald die Waren ausgesondert und an einem von der Onderdelenbank B.V. bestimmten Ort, Gelände oder an anderer Stelle transportbereit liegen. 2. Werden verkaufte Waren oder angebotene Dienstleistungen nach deren Angebot an den Auftraggeber von diesem nicht angenommen, stehen sie ihm drei Wochen zur Verfügung. Waren werden während dieses Zeitraums auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers gelagert. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist die Onderdelenbank B.V. berechtigt, unbeschadet ihres Anspruchs auf Schadensersatz gegenüber dem Auftraggeber, entweder die Erfüllung des Vertrags zu verlangen oder, nach ihrer Wahl, diesen unverzüglich ohne gerichtliche Mitwirkung aufzulösen, ohne dass eine Inverzugsetzung oder Mahnung erforderlich ist.

3. Werden beim Verkauf bis zur Lieferung neuer Waren alte Teile weiterverwendet, gelten diese Teile als dem Käufer, und insbesondere dieser Person, leihweise überlassen. Während dieser Leihe gehen sämtliche Kosten ohne Ausnahme, insbesondere Wartungskosten und etwaige Schäden gleich welcher Ursache, zulasten des Käufers/Entleihers. Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt, gilt er als zugunsten der Onderdelenbank B.V. auf bei einer etwaigen Reparatur ersetzte Materialien und/oder Waren verzichtet zu haben, ohne Anspruch auf Entschädigung.

Artikel 6. Garantie

1. Onderdelenbank B.V. gewährt auf neue Waren/Teile Garantie im Umfang der jeweiligen Herstellergarantie. Für Dienstleistungen, die von Dritten ausgeführt werden, gelten die Garantiebestimmungen, die diese Dritten mit der Onderdelenbank B.V. vereinbart haben.

2. Garantien gelten ausschließlich, soweit die betreffenden Sachen für den vorgesehenen Zweck unter als normal anzusehenden Umständen verwendet wurden bzw. Arbeiten mit den Teilen unter als normal anzusehenden Umständen durchgeführt wurden, jeweils entsprechend etwaiger von der Onderdelenbank B.V. erteilter Vorschriften und/oder Anweisungen. 3. Jeder Garantieanspruch erlischt, wenn der Vertragspartner oder Dritte ohne vorherige Kenntnis und/oder Zustimmung der Onderdelenbank B.V. Teile oder Waren reparieren oder Arbeiten daran ausführen, es sei denn, für den Vertragspartner bestand eine zwingende Notwendigkeit zur sofortigen Reparatur und dies kann anhand der vom betreffenden Reparaturbetrieb bereitgestellten Angaben nachgewiesen werden.

Artikel 7. Verbrauchergeschäfte

1. Bei Geschäften mit Verbrauchern finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung, soweit sie gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Verbrauchergeschäften oder über Verbraucherkäufe verstoßen.

2. Sie haben das Recht, Ihre Bestellung bis 14 Tage nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Nach dem Widerruf haben Sie weitere 14 Tage Zeit, das Produkt zurückzusenden. Ihnen wird dann der vollständige Bestellbetrag einschließlich Versandkosten gutgeschrieben. Lediglich die Kosten der Rücksendung von Ihrem Wohnort zum Webshop tragen Sie selbst. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, ist das Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör und – soweit vernünftigerweise möglich – im Originalzustand und in der Originalverpackung an den Unternehmer zurückzusenden. Zur Ausübung dieses Rechts können Sie uns unter info@Onderdelenbank.nl kontaktieren. Wir erstatten den geschuldeten Bestellbetrag anschließend innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung Ihrer Rücksendung, vorausgesetzt, das Produkt wurde bereits ordnungsgemäß zurückerhalten.

Artikel 8. Höhere Gewalt

1. Umstände solcher Art, dass die Erfüllung oder weitere Erfüllung des Vertrags von der Onderdelenbank B.V. vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, gelten als höhere Gewalt. Hierzu zählt unter anderem, wenn Lieferanten der Onderdelenbank B.V. – aus welchem Grund auch immer – nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß liefern.

2. Wenn die Onderdelenbank B.V. vorhersehen kann, dass infolge höherer Gewalt der geschlossene Vertrag insgesamt oder größtenteils nicht erfüllt werden kann oder hinsichtlich des noch nicht ausgeführten Teils nicht erfüllt werden kann oder sich die Lieferzeit dadurch um mehr als zwei Monate verlängern würde (unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen zur „Lieferzeit“), hat die Onderdelenbank B.V. die Wahl, den Vertrag aufzulösen oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, ohne dass eine der Parteien in einem dieser Fälle Anspruch auf Schadensersatz hat. Wurde der Vertrag durch die Onderdelenbank B.V. bereits teilweise erfüllt, kann sich die Auflösung nur auf die Zukunft beziehen und schuldet der Vertragspartner einen Preis im Verhältnis zu dem Teil des Vertrags, der tatsächlich ausgeführt wurde.

Artikel 9. Zahlung

1. Sämtliche mit der Zahlung verbundenen Kosten, einschließlich Wechsel- und Bankkosten, gehen zulasten des Vertragspartners.

2. Zahlungen sind bei Lieferung bar zu leisten, sofern wir keine Zahlungsfrist eingeräumt haben. In diesem Fall ist die Zahlung innerhalb der von uns auf der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung genannten Frist zu leisten. Sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, gilt eine Zahlungsfrist von 21 Tagen. Erfolgt die Zahlung nicht zum festgelegten Zeitpunkt, befindet sich der Vertragspartner in Verzug und schuldet Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den (Rest-)Betrag sowie außergerichtliche Inkassokosten. Die Onderdelenbank B.V. ist berechtigt, bei Abschluss des Vertrags eine Anzahlung von 50 % des Kaufpreises oder der Auftragssumme zu verlangen.

3. Ist Ratenzahlung gestattet, befindet sich der Vertragspartner bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer oder mehrerer Raten kraft Gesetzes in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, und der gesamte restliche Kaufpreis bzw. die restliche Auftragssumme wird sofort in voller Höhe fällig.

4. Zahlungen müssen stets dem Endbetrag der Rechnung entsprechen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, sich auf Aufrechnung zu berufen. Beschwerden berechtigen den Vertragspartner nicht dazu, eine Zahlung zu verweigern oder aufzuschieben, es sei denn, die Leistung der Onderdelenbank B.V. entspricht insgesamt nicht dem Vertrag.

5. Erfüllt der Vertragspartner eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, werden sämtliche Verpflichtungen der Onderdelenbank B.V. gegenüber dem Vertragspartner, gleich unter welcher Bezeichnung oder aus welchem Rechtsgrund, ausgesetzt, bis die betreffenden Verpflichtungen erfüllt wurden. Ist die Nichterfüllung durch den Vertragspartner schwerwiegend genug, ist die vollständige Auflösung durch die Onderdelenbank B.V. gerechtfertigt.

6. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, Sicherheiten für die rechtzeitige Zahlung sowohl hinsichtlich bereits ausgeführter als auch noch auszuführender Arbeiten zu verlangen.

7. Vom Vertragspartner geleistete Zahlungen werden zunächst auf Kosten, danach auf Zinsen und anschließend auf die ältesten Schulden angerechnet, selbst wenn der Vertragspartner seiner Zahlung einen anderen Verwendungszweck zugewiesen hat.

8. Sämtliche vom Vertragspartner für gelieferte Waren geschuldeten Beträge werden sofort in voller Höhe fällig, wenn der Vertragspartner verstirbt, unter Betreuung gestellt wird, vorläufigen Zahlungsaufschub beantragt, für insolvent erklärt wird oder ein Dritter sein Vermögen oder einen Teil davon pfändet.

9. Hält es die Onderdelenbank B.V. bei nicht rechtzeitiger Zahlung für erforderlich, die Forderung zur Einziehung an Dritte zu übergeben, trägt der Vertragspartner die damit verbundenen Kosten. Nach Wahl der Onderdelenbank B.V. können dem Vertragspartner entweder die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt werden, die der Onderdelenbank B.V. entstehen, oder ein Betrag in Höhe von 15 %, exklusive Mehrwertsteuer, berechnet auf die geschuldete Hauptsumme zuzüglich Verzugszinsen, mindestens jedoch € 150. Bereits die Einschaltung eines Dritten durch die Onderdelenbank B.V. begründet die Fälligkeit der Inkassokosten. 10. Die Onderdelenbank B.V. ist berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner auszusetzen bzw. nicht auszuführen, solange der Vertragspartner nach Auffassung der Onderdelenbank B.V. keine ausreichende Sicherheit für die Zahlung gestellt hat. Das Eigentum an den von Onderdelenbank B.V. gelieferten Sachen geht erst auf den Vertragspartner über, nachdem dieser alles beglichen hat, was im Zusammenhang mit der Lieferung dieser Sachen geschuldet ist – darunter nicht nur der Kaufpreis, sondern auch etwaige Zinsen und Kosten. Solange das Eigentum nicht auf den Vertragspartner übergegangen ist, darf dieser die Sachen nicht verpfänden, kein besitzloses Pfandrecht zugunsten eines Dritten daran begründen und Dritten keinerlei sonstige Rechte daran einräumen. Wollen Dritte Rechte an unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen begründen oder geltend machen, ist der Vertragspartner verpflichtet, Onderdelenbank B.V. hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Erfüllt der Vertragspartner wider Erwarten eine seiner Verpflichtungen nicht, ist die Onderdelenbank B.V. berechtigt, die von ihr gelieferten Sachen, für die, wie vorstehend angegeben, keine vollständige Zahlung erfolgt ist, als ihr Eigentum zurückzufordern, sowohl beim Vertragspartner als auch bei Dritten nach einer Weiterlieferung im vorgenannten Sinne. Im Hinblick auf die Rücknahme dieser Sachen wird die Onderdelenbank B.V. dem Vertragspartner den Wert gutschreiben, den die Onderdelenbank B.V. der betreffenden Sache nach vernünftigem Ermessen beimisst, abzüglich der Kosten der Rücknahme, unbeschadet des Anspruchs auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens.

Artikel 10. Sicherheiten

1. Zur zusätzlichen Sicherung der vollständigen Zahlung aller Forderungen, die die Onderdelenbank B.V. gegen den Vertragspartner haben oder erwerben kann, ist die Onderdelenbank B.V. berechtigt, ein besitzloses Pfandrecht an sämtlichen von ihr an den Vertragspartner gelieferten Sachen sowie an sämtlichen Forderungen zu vereinbaren, die der Vertragspartner im Zusammenhang mit von der Onderdelenbank B.V. gelieferten Sachen und/oder ausgeführten Arbeiten gegen seine Kunden erwirbt.

2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, auf erste Aufforderung der Onderdelenbank B.V. Auskunft über sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen zu erteilen, die er gegen seine Kunden hat, wie im vorstehenden Absatz dieses Artikels gemeint, und eine von Onderdelenbank B.V. hierzu zu erstellende Urkunde mit zu unterzeichnen sowie im Übrigen an der Begründung eines (besitzlosen) Pfandrechts mitzuwirken. Die Onderdelenbank B.V. ist berechtigt, den Schuldner der verpfändeten Forderung über die Verpfändung zu informieren. Artikel 11. Abnahme und Reklamationen

1. Der Vertragspartner hat die gelieferten/reparierten Waren unmittelbar nach Lieferung hinsichtlich Qualität und Menge zu prüfen. Mängel an gelieferten Waren oder Dienstleistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen schriftlich der Geschäftsleitung mitzuteilen. Mängel an gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen, die als versteckte Mängel anzusehen sind, sind innerhalb von acht Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel hätte festgestellt werden können, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen, schriftlich der Geschäftsleitung mitzuteilen. Unbeschadet und unter Beachtung der Bestimmungen in Artikel 6 haftet die Onderdelenbank B.V. danach nicht mehr für Mängel.

2. Der Vertragspartner muss der Onderdelenbank B.V. Gelegenheit geben, die Sachen in unverändertem Zustand wie geliefert zu untersuchen, um festzustellen, ob die Reklamation berechtigt ist. Wird der Onderdelenbank B.V. diese Prüfung nicht ermöglicht, erlischt das Reklamationsrecht. Das Reklamationsrecht des Vertragspartners erlischt ebenfalls, wenn die gekauften Sachen ganz oder teilweise verarbeitet oder weiterverkauft wurden.

Artikel 12 Haftung

1. Die Onderdelenbank B.V. darf uneingeschränkt auf die vom Vertragspartner bereitgestellten Angaben vertrauen und ist keineswegs verpflichtet, selbst Nachforschungen anzustellen, es sei denn, dies hätte sich unter den gegebenen Umständen aufgedrängt. Waren die vom Vertragspartner bereitgestellten Angaben unrichtig oder unzureichend, um die Onderdelenbank B.V. in die Lage zu versetzen, ihre Verpflichtungen oder die damit verbundenen Risiken richtig einzuschätzen, haftet die Onderdelenbank B.V. weder für direkte noch indirekte Schäden, und der Vertragspartner stellt die Onderdelenbank B.V. von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie geltend machen könnten. Für Schäden, die durch Dritte an oder im Zusammenhang mit von der Onderdelenbank B.V. gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen verursacht werden, haftet die Onderdelenbank B.V. unabhängig von der Ursache niemals. Ebenso haftet sie nicht für Betriebsschäden, die dem Auftraggeber aus welchem Grund auch immer entstehen. Unabhängig von Art oder Ursache des Schadens ist die Onderdelenbank B.V. gegenüber dem Auftraggeber zu keinem höheren Schadensersatz verpflichtet als bis zur Höhe der Gegenleistung.

2. Hinsichtlich der vorstehend genannten Haftung reicht diese niemals weiter als die Haftung nach zwingendem Recht. Die Haftung für indirekte Schäden ist vollständig ausgeschlossen. Artikel 13. Einschaltung Dritter

1 Die Onderdelenbank B.V. ist berechtigt, Dritte für die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen einzuschalten.

2 Die Onderdelenbank B.V. übernimmt keine Haftung für Produkte und/oder Dienstleistungen, die von Dritten geliefert werden.

Artikel 14. Sonstiges

1. Sollte eine der Bestimmungen nichtig sein, bleibt der Rest uneingeschränkt in Kraft.

2. Die Onderdelenbank B.V. behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Handels- und Lieferbedingungen zu ändern.

3. Für Fernverkäufe über den Webshop der Onderdelenbank B.V. und die damit verbundene Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen gelten sämtliche beschriebenen Allgemeinen Handels- und Lieferbedingungen uneingeschränkt.

4. Elektrische Teile/Waren und speziell bestellte Teile/Waren können nicht umgetauscht werden und werden von Onderdelenbank ausdrücklich nicht zurückgenommen. 15. Streitigkeiten

1. Auf sämtliche Angebote, Aufträge, Vereinbarungen und Verpflichtungen, für die diese Bedingungen gelten, sowie auf alle daraus entstehenden Streitigkeiten findet niederländisches Recht Anwendung.

2. Für Streitigkeiten, die aus sämtlichen mit uns geschlossenen Vereinbarungen, Angeboten, Aufträgen und Verpflichtungen entstehen, ist das Bezirksgericht Maastricht zuständig, unbeschadet des Rechts der Onderdelenbank B.V., die Streitigkeit dem nach den allgemeinen Zuständigkeitsregeln zuständigen Gericht vorzulegen.